SOZIALE SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG

Unser Angebot der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung richtet sich an alle Personen aus dem Landkreis Cham, die ihre Schuldensituation alleine nicht mehr bewältigen können. Für Firmen und Gewerbetreibende sind Steuerberater oder Rechtsanwälte zuständig.

Wir beraten Sie unabhängig, kostenfrei und vertraulich nach den Grundsätzen des Leitbildes und den Qualitätsleitlinien der Caritas.

Sie können sich an uns wenden, wenn

  • Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen
  • Ihr Lohn, Ihr Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
  • Sie Ihre Raten nicht mehr bezahlen können und dringende Anschaffungen nur noch über Ratenkäufe möglich sind
  • Sie Fragen zu Schreiben von Inkassounternehmen oder vom Gerichtsvollzieher haben
  • Sie bereit und motiviert sind neue Lösungen zu erarbeiten und neue Wege zu gehen
  • und vieles mehr …

Wir sind da und helfen Ihnen

  • einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu bekommen
  • die Ursachen der Schulden herauszufinden und einer erneuten Überschuldung vorzubeugen
  • bei dringenden Problemen den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern, z.B. durch ein Pfändungsschutzkonto oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • wenn Sie Informationen über das Verbraucherinsolvenzverfahren möchten

damit Sie Ihre Finanzen wieder in den Griff bekommen und neu anfangen können.

Wir können nicht

  • Ihre Schulden übernehmen
  • Selbstständige und Freiberufler zum Regelinsolvenzverfahren beraten

 

Pfändungsschutzkonto

Für dringende Angelegenheiten, wie z.B. Ausstellung von P-Konto Bescheinigungen oder Fragen zur Zwangsvollstreckung vergeben wir kurzfristig Termine. Eine telefonische Anmeldung ist notwendig.
Auskunft und Anmeldung: 09971/ 84690

Notwendige Unterlagen für eine P-Konto Bescheinigung

  • Einkommensnachweis (aktuelle Lohnabrechnung, Rentenbescheid oder ALG I / ALG II-Bescheid)
  • aktuelle Meldebescheinigung (max. 3 Tage), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszüge der letzten drei Monate (mit dem Zahlungseingang des Kindergeldes)
  • Unterhaltsverpflichtung mit entsprechendem Nachweis

 

Ausführliche Beratung z.B. zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Wenn Sie dauerhaft zahlungsunfähig sind, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren von den Schulden befreit zu werden. Wir beraten und begleiten Sie bei den Vorbereitungen dieses Verfahrens und bei den Verhandlungen mit den Gläubigern.  

Für eine ausführliche Beratung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Bitte füllen Sie dazu diesen Fragebogen aus und senden ihn umgehend an uns zurück:

Einen Terminvorschlag für ein persönliches Gespräch erhalten Sie dann von uns per Post. Aufgrund der hohen Nachfrage bei diesem Beratungsangebot müssen wir eine Warteliste führen, dafür bitten wir um Verständnis.
Sofern Sie vorab wichtige Fragen zum Verbraucherinsolvenzverfahren haben, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

 

Vielleicht können Ihnen vorab folgende Informationen helfen:

Alles zu Schulden und Schuldnerberatung bei der Caritas:
www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/start

Das Glossar der Schuldnerberatung der Caritas:
Hier finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um Schulden
https://www.caritas.de/glossare/65820

Pleite, was nun:
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/pleite-was-nun/pleite-was-nun#top

Online Beratung der Caritas:
https://beratung.caritas.de/schuldnerberatung/registration

Gruppenveranstaltungen

für überschuldete Ratsuchende:

Wir bieten Personen, die sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren interessieren oder bereits bei uns dafür angemeldet sind, Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.

Bei Interesse bitten wir um telefonische Anmeldung unter: 09971/ 8469-0.

 

für soziale Einrichtungen und Dienste:

Organisationen, die in ihrer Tätigkeit mit dem Themen Überschuldung, Existenzsicherung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Verbraucherinsolvenzverfahren in Kontakt kommen, bieten wir nach Absprache Informationsveranstaltungen an.

Fragen Sie bei uns nach, wenn Sie an einem Vortrag interessiert sind.


Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert, ebenso vom Landkreis Cham.